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Sven Donhuysen (Henning Goldmines Inc) und die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Unister aus Leipzig

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Irgendwo muss ein Sven Donhuysen ja auch seine Kunden herbekommen, die dann bereitwillig seine Aktien kaufen, die dann manchmal „nichts Wert Aktien“. Über normalen Vertrieb kann man die nicht verkaufen, wie zum Beispiel Fonds. Da aber Sven Donhuysen einen guten Lehrmeister gehabt zu haben scheint, hat er hier einen Kontakt zum Unternehmen Unister-Media in Leipzig bekommen. Jenem Unternehmen Unister Media, das über geraume Zeit wegen seiner Geschäftspraktiken bei den Verbraucherzentralen aber auch bei der BaFin in der Kritik stand. Nach unseren Informationen sind nach wie vor einige juristische Verfahren gegen den Geschäftsführer des Unternehmens Unister, vor Gerichten anhängig. Nun gerät man möglicherweise erneut in die Schlagzeilen, dann wenn sich herausstellt, dass man indirekt hilft, Aktien „hoch zu puschen“, die dann am Ende nichts wert sind. Hereingefallen ist ja nur der Anleger. Unister hat sein Geld verdient und der Auftraggeber, wie Sven Donhuysen, sicherlich auch. Zurück bleibt nur der „dumme Anleger“ – wie immer. Sven Donhuysen ist aber nach unseren intensiven Recherchen der vergangenen Tage nicht „der Kopf und Kapitalgeber“ der ganzen „Aktienfassaden“ wie es ein Kollege einer anderen Redaktion in einem Gespräch aufzeigte. Möglicherweise ist Sven Donhuysen nur eine „Fensterfigur“, wo die Strippen im Hintergrund gezogen werden. Zumindest kann man dies nach unseren Recherchen vermuten. Wir haben Herrn Donhuysen nun erneut eine Presseanfrage übermittelt, mit der Bitte diese bis morgen zu beantworten. Ob Herr Donhuysen uns dieses mal antwortet, werden wir abwarten müssen. Mal schauen, ob er uns seinen „Hintermann“ bestätigt. Vielleicht kennt der den ja auch gar nicht. Alles ist möglich in der jetzigen Konstellation. Auch dem Unternehmen Unister haben wir eine Anfrage übersendet, denn Unister dürfte wenig Interesse haben, erneut in einen „Skandal“ hineingezogen zu werden. Solche Zusammenhänge zeigen aber auch wieder, dass der Gesetzgeber solche Werbung über Newsletter verbieten sollte bzw. diese über das neue Kleinanlegerschutzgesetz auch regulieren sollte.

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