Ein südkoreanisches Gericht hat entschieden: Auch Pixel haben Gefühle – oder zumindest die Menschen dahinter. Ein Social-Media-Nutzer wurde zu 500.000 Won (ca. 300 Euro) verurteilt, weil er die virtuelle Boyband Plave beleidigt hatte. Ja, richtig gelesen: Es geht um Avatare.
Der Mann hatte im Juli 2024 online kräftig ausgeteilt und die Avatare mit Obszönitäten bedacht. Unter anderem behauptete er, die Menschen hinter den Figuren seien „im wirklichen Leben hässlich“ und hätten eine „typisch koreanische Männerausstrahlung“. Das Gericht befand: Nur weil die Sänger als Avatare auftreten, heißt das nicht, dass Beleidigungen ins Leere laufen. Wer den Avatar angreift, trifft eben auch die Person dahinter.
Plave, 2023 ins Rampenlicht getreten, sind längst kein Nischen-Phänomen mehr. Mit über einer Million YouTube-Followern, regelmäßigen Auftritten bei Musikpreisverleihungen und Nominierungen für Hits wie „Way 4 Luv“ haben sie sich im K-Pop-Olymp etabliert – wenn auch als digitale Abbilder.
Das Urteil gilt als eines der ersten seiner Art in Südkorea und zeigt, dass die Unterhaltungsindustrie auch juristisch Neuland betritt. Anders gesagt: Wer virtuelle Stars beleidigt, sollte in Zukunft besser zweimal überlegen – sonst kostet der Ausrutscher mehr als nur ein paar Klicks.
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