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Sturmgeschädigt?

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Bei Sturmschäden gibt es keine Versicherung, die für alles einspringt. Wer zahlt, hängt vom Einzelfall und von der Ursache ab. So greift entweder die Wohngebäude-, die Kfz-Kasko-, die Haftpflicht- oder die Hausratversicherung.

Welche Versicherung zahlt wofür?

Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Haus auf, etwa durch umgeknickte Bäume, abgedeckte Dächer und abgefallene Schornsteine. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Sturmrisiko ausdrücklich mit versichert wurde. Dies trifft in Deutschland jedoch nicht auf alle Wohngebäudeversicherungsverträge zu (steht in der Police). Auch Folgeschäden sind dann kein Problem, zum Beispiel wenn es durch das abgedeckte Dach hereinregnet.

Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung sind durch die Hausratversicherung abdeckt. Wer allerdings Fenster oder Türen offen lässt, handelt fahrlässig und geht leer aus. Auch Schäden durch Blitzschlag werden ersetzt. Dazu muss der Blitz jedoch direkt ins Haus oder die Wohnung einschlagen. Schäden durch Überspannungen bei Blitzeinschlag, die elektrische Geräte in Mitleidenschaft ziehen können, sind nicht automatisch enthalten (steht in der Police).

Fällt ein morscher Baum auf Nachbars Grundstück, greift die private Haftpflichtversicherung des Eigentümers. Die zahlt auch, wenn herab fallende Ziegel Passanten verletzen. Fällt ein solcher Ziegel, ein Ast oder Baum jedoch auf ein parkendes Auto, muss auch die Kaskoversicherung des Halters zahlen. Dies gilt auch für Schäden durch Hagelkörner. Eine Zurückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt dabei nicht.

Kritisch wird es, wenn der Keller oder der Garten überflutet werden. Denn Verwüstungen durch Oberflächenwasser gelten als Elementarschäden und versicherungstechnisch damit als Hochwasser. Hier zahlt eine Gebäudeversicherung nur, wenn Sie eine zusätzliche Elementarschadensversicherung beinhaltet. Als Elementarschäden gelten Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen. Problem: Den Elementarschutz gibt es nur im Paket. Küstenbewohner müssen sich also auch gegen Lawinen versichern. In typischen Hochwassergebieten werden Elementarschadensversicherungen erst gar nicht angeboten.

Was ist zu beachten?

Auch wer umfassend versichert ist, kann nach einem Sturm auf seinem Schaden sitzen bleiben. Versicherungen zahlen erst ab Windstärke acht. Der Wind muss also mit mehr als 62 Kilometer pro Stunde blasen.

Wichtig: Informieren Sie so schnell wie möglich Ihren Versicherer, damit der den Schaden aufnehmen und die Regulierung einleiten kann. Wer den Schaden zu spät meldet, riskiert seinen Versicherungsschutz. Machen Sie Fotos, bevor Sie mit den Aufräumarbeiten beginnen. Verändern Sie nichts, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte. Nur Gefahrenquellen dürfen beseitigt werden. Erstellen Sie eine Schadensliste.

Quelle:VBZ HH

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