Startseite Allgemeines Finanzen Studium steuerlich absetzbar
Finanzen

Studium steuerlich absetzbar

Teilen

Mit zwei am Mittwoch veröffentlichten Urteilen des höchsten Finanzgerichtes Deutschlands wurde die gängige Praxis der Finanzämter, wonach die Aufwendungen für die Erstausbildung oder das Erststudium generell nicht mit späteren Steuerzahlungen verrechnet werden können, außer Kraft gesetzt.

Lehrlinge und Studenten können damit nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) die Kosten ihrer Ausbildung künftig leichter steuerlich geltend machen.
Das bis Mittwoch geltende Abzugsverbot könne nicht aus dem Einkommensteuergesetz abgeleitet werden, entschied der BFH (Az: VI R 38/10 und VI R 7/10). In beiden Fällen seien die Kosten der Ausbildung hinreichend konkret durch die spätere Berufstätigkeit der Kläger veranlasst, so dass sie als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt werden müssten, hieß es zur Begründung.

1 Komment

  • Da haben zwei Bürger zu Recht geklagt. Wer in den letzten Jahren Kosten einer dementsprechenden Ausbildung hatte, sollte sich umfassend mit diesem Thema beschäftigen, da m.W. nur 4 Jahre in die Vergangenheit geschaut wird. Weiß jemand mehr?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Finanzen

Immobilien verschenken oder vererben – was lohnt sich wirklich?

Viele Haus‑ und Wohnungsbesitzer stehen irgendwann vor einer zentralen Frage: Soll ich...

Finanzen

Nachhaltige Geldanlage: Wie gut beraten Banken?

Nachhaltige Geldanlagen sind längst mehr als nur ein Trend – immer mehr...

Finanzen

Bitcoin klettert auf Rekordhoch von über 125.000 US-Dollar

Der Bitcoin hat ein neues Kapitel seiner Erfolgsgeschichte geschrieben: Erstmals überstieg die...

Finanzen

RBI-Aktie springt nach „FT“-Bericht über mögliche Sanktionslockerungen deutlich an

Die Aktien der Raiffeisen Bank International (RBI) sind am Freitag im Frühhandel...