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Streit nach dem Vermögensgesetz um Hotel Adlon

IO-Images (CC0), Pixabay
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In der Verwaltungsstreitsache VG 29 K 131/20

hat das Verwaltungsgericht Berlin einen Termin zur mündlichen Verhandlung auf

Donnerstag, den 8. Dezember 2022, 12 Uhr,

im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Plenarsaal (Saal 0416), anberaumt.

Gegenstand des Verfahrens:
Die Kläger machen Ansprüche nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen hinsichtlich des Hotels Adlon geltend. Sie sind Erben der letzten Eigentümerin vor 1949. Einen ersten Antrag auf Rückübertragung lehnte das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen 1997 mit der Begründung ab, die Rückübertragung sei wegen einer Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage ausgeschlossen. Die Kläger haben 2019 das Wiederaufgreifen des Verfahrens beantragt. Sie meinen, aus neuen Beweismitteln ergebe sich, dass ihre Rechtsvorgänger zu Unrecht als Naziaktivisten in die sog. „Liste 3“ aufgenommen worden seien. Sie seien vielmehr selbst Opfer nationalsozialistischer Verfolgung gewesen

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