Das Verfahren wurde mit Beschluss vom 06.10.2025 ausgesetzt, nachdem trotz verfügter Zustellung der Ladung zum Termin kein Empfangsbekenntnis von der Wahlverteidigerin des Angeklagten eingegangen war und sie vorgetragen hatte, sie habe keine Ladung erhalten.
Der Senat hat nunmehr Termine für die Durchführung der Hauptverhandlung ab dem 20.10.2025 gemäß beigefügter Tabelle bestimmt.
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