Allgemeines

Strafe

Teilen

Im Streit um das Recht auf Vergessenwerden im Netz ist der US-Internetgigant Google in Frankreich zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro verdonnert worden. Die französische Datenschutzbehörde CNIL warf dem Konzern gestern vor, das Recht auf Vergessenwerden nicht vollständig zu gewährleisten.Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2014 das Recht auf Vergessenwerden im Internet festgeschrieben. Suchmaschinenbetreiber wie Google müssen seitdem in Europa Links zu Netzinhalten, die gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen, zumindest in berechtigten Fällen auf Antrag aus ihren Suchanzeigen löschen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

386 Millionen Euro später: SENEC sucht Käufer – aber bitte mit Vision

386 Millionen Euro Verlust.100.000 ausgetauschte Speicher.Mehrere brennende Keller. Und jetzt? Jetzt riecht...

Allgemeines

Zahlreiche Unternehmensinsolvenzen Anfang März – Breite Branchen betroffen

Zum Monatswechsel sind bundesweit zahlreiche neue Insolvenzverfahren gegen Unternehmen bekannt geworden. Die...

Allgemeines

Insolvenz: der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 5962 eingetragenen Birkenstock GmbH

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 95/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen...

Allgemeines

Deepfake-Angriffe: „Viele Menschen hätten betrogen werden können“

Anfang dieses Jahres tauchte in sozialen Netzwerken in Indien ein Video auf,...