Startseite Allgemeines Justiz Strafanzeige gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Belzig Absehen von der Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen
Justiz

Strafanzeige gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Belzig Absehen von der Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen

mohamed_hassan (CC0), Pixabay
Teilen

Der Bürgermeister der Stadt Bad Belzig hatte über eine Rechtsanwaltskanzlei Strafanzeige gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Belzig GmbH wegen nicht ausreichender Energiebeschaffung sowie riskanter Leerverkäufe von Strom erstattet und dazu umfangreiche Unterlagen vorgelegt.

Nach Prüfung dieses Anzeigevorbringens sieht sich die Staatsanwaltschaft Potsdam nicht zur Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen gegen Verantwortliche und ehemalige Verantwortliche der Stadtwerke Bad Belzig GmbH berechtigt. Danach fehlen insbesondere zureichende Anhaltspunkte dafür, dass der im November 2021 ausgeschiedene Geschäftsführer durch ein etwaiges Verabsäumen des Erwerbs von Gas und Strom strafrechtliche Treuepflichten gegenüber den Stadtwerken verletzt haben könnte. Auch lässt der angezeigte Verkauf von noch nicht beschafftem Strom nur unzureichend auf einen strafrechtlich relevanten Missbrauch seiner Pflicht zur Wahrung der Vermögensinteressen der Stadtwerke schließen.

Ihre Prüfung hat die Staatsanwaltschaft am für sie allein maßgeblichen Maßstab der Strafgesetze und der Rechtsprechung vorgenommen. Insoweit darf vor allem nicht daraus, dass sich Geschäfte im Nachhinein als riskant oder möglicherweise wirtschaftlich nachteilig herausgestellt haben, gefolgert werden, dass die ihnen zugrundeliegenden unternehmerischen Entscheidungen schon pflichtwidrig waren, als sie getroffen wurden. Auf diesen Zeitpunkt – in der Rechtssprache lateinisch „ex ante“ (im Voraus) genannt – kommt es in strafrechtlicher Hinsicht entscheidend an. Danach lässt sich den Personen, die an den zur Anzeige gebrachten Geschäftsvorgängen beteiligt waren, ein Untreuevorwurf gemäß § 266 des Strafgesetzbuches nicht machen. Andere Delikte kommen ebenfalls nicht in Betracht.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Justiz

91-jähriger wegen Axtmordes an Ehefrau zu sieben Jahren Haft verurteilt

Ein 91 Jahre alter Mann aus Brandenburg ist vom Landgericht Potsdam wegen...

Justiz

Block-Prozess: Mitangeklagter gesteht Beteiligung – spricht aber von „Rettung“

Unerwartete Wende im sogenannten Block-Prozess: Am siebten Verhandlungstag hat erstmals einer der...

Justiz

Anschlagspläne auf Taylor-Swift-Konzert: 16-Jähriger erhält Bewährungsstrafe

Ein erschütternder Fall jugendlicher Radikalisierung sorgt derzeit für Aufsehen: Ein heute 16-jähriger...

Justiz

DEGAG-Insolvenzen: Kann man bei allen Genussrechts-Anbieterinnen ein und dieselbe Forderung anmelden?

Klingt komisch? Ist aber so. Stellen Sie sich vor, die Insolvenzverfahren über...