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Stop: Swiss Premium Fx ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Hans (CC0), Pixabay
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Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Swiss Premium Fx mit angeblichem Firmensitz in Eschborn keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Das Unternehmen versendet an potenzielle Kunden Formulare mit Zahlungsinformationen und mit dem Logo der BaFin und des Auswärtigen Amtes. Es behauptet zudem wahrheitswidrig, von der zypriotischen Aufsicht CySEC lizensiert zu sein.

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