Startseite Allgemeines Stop: Swiss Premium Fx ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Allgemeines

Stop: Swiss Premium Fx ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Hans (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Swiss Premium Fx mit angeblichem Firmensitz in Eschborn keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Das Unternehmen versendet an potenzielle Kunden Formulare mit Zahlungsinformationen und mit dem Logo der BaFin und des Auswärtigen Amtes. Es behauptet zudem wahrheitswidrig, von der zypriotischen Aufsicht CySEC lizensiert zu sein.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Cehatrol Technology eG: Macht eine Klage überhaupt Sinn? Diese Frage stellen sich jetzt viele Anleger

und Mitglieder unserer Interessengemeinschaft. Frage: Lohnt sich eine Klage überhaupt noch? Eine...

Allgemeines

Interessengemeinschaft-tgi-ag.de- immer mehr Anmeldungen gehen bei uns ein

Die öffentliche Berichterstattung rund um die TGI AG nimmt weiter an Schärfe...

Allgemeines

uSA:Dürre-Alarm im Westen der USA: Kein Schnee, kaum Wasser – jetzt greifen erste drastische Verbote

Historisch wenig Schnee, sinkende Pegelstände, erste Wasserverbote: Im Westen der USA spitzt...

Allgemeines

TC Unterhaltungselektronik AG: BaFin verhängt 15.000 Euro Bußgeld wegen Verstoßes gegen Publizitätspflichten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die TC Unterhaltungselektronik AG ein...