Allgemeines

Störerhaftung

Teilen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die WLAN-Störerhaftung abzuschaffen. Wer sein WLAN-Netzwerk Dritten zur Verfügung stellt, soll demnach nicht für deren Rechtsverstöße haften. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Intention, bemängelt aber, dass der Gesetzestext nicht den nötigen rechtlichen Schutz vor teuren Abmahnungen bringt. Zwar stellt die Große Koalition in der Begründung des Gesetzes klar, dass es keine Abmahnungen mehr geben soll. Damit ist aber die Rechtsunsicherheit nicht ausreichend beseitigt.

„Die Große Koalition hat sich auf den richtigen Weg gemacht, aber für ein freies Internet nicht alle Steine ausgeräumt. Zwar haften nach dem Vorschlag Anbieter öffentlich zugänglicher Hotspots nicht mehr, wenn Dritte über das offene Netzwerk illegal Musik oder Filme herunterladen. Die Gefahr aber, über eine Abmahnung finanziell in die Pflicht genommen zu werden, bleibt und damit eine unnötige Rechtsunsicherheit. Das wäre ein schlechter Kompromiss. Wenn Abmahnungen ein Riegel vorgeschoben werden soll, dann muss das schwarz auf weiß im Gesetz stehen.“

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

BaFin-Warnhinweis und Insolvenz: Was Anleger jetzt über die AuA24 AG und verbundene Strukturen wissen sollten

Für Anleger der AuA24 AG mit Sitz in Norderstedt verdichten sich derzeit...

Allgemeines

Insolvenz Aua24 AG haben Sie auch teure Aktien gekauft?

66 IN 39/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. AuA24...

Allgemeines

Epstein-Akten wieder aufgetaucht – offenbar lagen sie jahrelang im „Oops“-Ordner

In Washington hat das US-Justizministerium wieder einmal tief in alten Aktenordnern gewühlt...

Allgemeines

Life Forestry Foundation: Das Schweigen des Herrn Hemmerle

Im Rahmen einer journalistischen Recherche zur LIFE FORESTRY FOUNDATION mit Sitz in...