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Störerhaftung

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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die WLAN-Störerhaftung abzuschaffen. Wer sein WLAN-Netzwerk Dritten zur Verfügung stellt, soll demnach nicht für deren Rechtsverstöße haften. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Intention, bemängelt aber, dass der Gesetzestext nicht den nötigen rechtlichen Schutz vor teuren Abmahnungen bringt. Zwar stellt die Große Koalition in der Begründung des Gesetzes klar, dass es keine Abmahnungen mehr geben soll. Damit ist aber die Rechtsunsicherheit nicht ausreichend beseitigt.

„Die Große Koalition hat sich auf den richtigen Weg gemacht, aber für ein freies Internet nicht alle Steine ausgeräumt. Zwar haften nach dem Vorschlag Anbieter öffentlich zugänglicher Hotspots nicht mehr, wenn Dritte über das offene Netzwerk illegal Musik oder Filme herunterladen. Die Gefahr aber, über eine Abmahnung finanziell in die Pflicht genommen zu werden, bleibt und damit eine unnötige Rechtsunsicherheit. Das wäre ein schlechter Kompromiss. Wenn Abmahnungen ein Riegel vorgeschoben werden soll, dann muss das schwarz auf weiß im Gesetz stehen.“

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