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Steuerfrist in mehreren US-Bundesstaaten verlängert – Naturkatastrophen führen zu Fristaufschub

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Wegen extremer Wetterereignisse haben die US-Steuerbehörden (IRS) die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und zur Zahlung von Steuern in mehreren Bundesstaaten verlängert. Besonders betroffen sind Tennessee, Arkansas, Kentucky und Teile von West Virginia, die nun bis zum 3. November 2025 Zeit haben, ihre Steuerpflichten zu erfüllen – ohne einen gesonderten Antrag stellen zu müssen.

Hintergrund: Naturkatastrophen erzwingen Aufschub

Der IRS begründet die Entscheidung mit den Auswirkungen schwerer Unwetter Anfang April. Starke Stürme, Überschwemmungen und Tornados richteten in mehreren Bundesstaaten große Schäden an. Häuser wurden zerstört, Stromausfälle legten ganze Regionen lahm, mindestens sieben Menschen kamen ums Leben.

„Der IRS gewährt Steuererleichterungen automatisch für alle Steuerpflichtigen mit einer offiziellen Adresse im Katastrophengebiet“, heißt es in einer Mitteilung der Behörde vom Montag.

Wer profitiert vom Fristaufschub?

Die neuen Steuerfristen betreffen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, die in den betroffenen Gebieten ansässig sind.

Folgende Fristen gelten:

🔹 Bis 1. Mai 2025 für Steuerpflichtige in:

  • Alabama

  • Georgia

  • North Carolina

  • South Carolina

  • Florida

  • Stadt und Bezirk Juneau (Alaska)

  • Chaves County (New Mexico)

  • 36 Landkreise in Virginia, darunter Albemarle, Roanoke, Wise und Montgomery

🔹 Bis 15. Oktober 2025 für:

  • Steuerzahler, die von den Waldbränden im Januar 2025 in Los Angeles County (Kalifornien) betroffen sind

🔹 Bis 3. November 2025 für:

  • Alle Steuerpflichtigen in Tennessee, Arkansas und Kentucky

  • 12 Landkreise in West Virginia, darunter Boone, Raleigh und Wyoming

Was gilt für alle anderen?

Wer außerhalb der genannten Katastrophengebiete lebt, muss seine Steuererklärung regulär bis zum 15. April 2025 um Mitternacht (Ortszeit) eingereicht und mögliche Steuerbeträge bezahlt haben. Eine automatische Fristverlängerung zur Abgabe bis zum 15. Oktober ist möglich – allerdings ohne Aufschub für fällige Zahlungen, die trotzdem bis zum 15. April zu leisten sind.

Für postalisch eingereichte Steuererklärungen gilt der Poststempel. Online-Einreichungen müssen bis spätestens Mitternacht abgeschlossen sein, um Strafgebühren zu vermeiden.

Fazit:

Angesichts zunehmender Naturkatastrophen zeigt sich der IRS flexibel. Die großzügigen Fristverlängerungen sollen Betroffenen Zeit verschaffen, ihre finanziellen Verpflichtungen trotz persönlicher oder wirtschaftlicher Krisen zu erfüllen – ein Schritt, der in Krisenzeiten Entlastung bietet und signalisiert: Steuerpflicht ja, aber mit Augenmaß.

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