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Stern Invest GmbH, angeblich Frankfurt am Main: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte

kpuljek (CC0), Pixabay
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Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Stern Invest GmbH, angeblicher Sitz in der Europa-Allee 2, 60327 Frankfurt am Main, entgegen eigener Darstellung keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Stern Invest GmbH, die entgegen eigenen Angaben im Impressum ihrer Internetseite sterninvest.de nicht im Handelsregister eingetragen ist, nimmt unaufgefordert telefonischen Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen angebliche vorbörsliche Aktien der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (kurz: Porsche AG) anzubieten.

Diese unrechtmäßigen Angebote stammen weder von der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft noch von der Volkswagen AG. Am 22. Februar 2022 hat die Volkswagen AG über den aktuellen Stand zu Gesprächen über einen möglichen Börsengang der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft informiert und in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es dazu noch keine finalen Entscheidungen gibt.

In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar.

Die BaFin hat bereits mehrfach vor dieser Praxis gewarnt, zuletzt am 16. Februar 2022. Verbraucherschutzorganisationen und Polizei warnen bereits seit Jahren vor einem solchen Vorgehen.

Sowohl die Internetseite der Stern Invest GmbH als auch E-Mails an mögliche Interessenten sind nahezu identisch mit denen der Stier Invest GmbH, vor deren unrechtmäßigem Angebot von angeblichen vorbörslichen Aktien der Daimler Truck AG die BaFin am 18. November 2021 gewarnt hat.

Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank. Auch liegt der für ein solches öffentliches Angebot erforderliche Wertpapierprospekt nicht vor. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

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