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Steilmann Holding AG-Insolvent

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 4982 eingetragenen Steilmann Holding AG, Industriestraße 42, 59192 Bergkamen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Dr. Michele Puller, Paola Viscardi-Giazzi, Massimo Giazzi und Jens Brüggemann

Geschäftszweig: National und international d. Vermarktung v. Waren aller Art, vornehmlich d. weltweite Vermarktung als Global-Business-Unit pp. 

ist am 24.03.2016, um 15:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ruhrallee 9, 44139 Dortmund bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).  

252 IN 33/16
Amtsgericht Dortmund, 24.03.2016

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