7 % der Bevölkerung in Deutschland lebten 2011 in einer überbelegten Wohnung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, verfügten vor allem Personen mit geringem Einkommen über zu wenige Räume in ihrer Wohnung: Die Überbelegungsquote lag unter armutsgefährdeten Personen mit 20 % fünf Mal höher als unter Nicht-Armutsgefährdeten (4 %).
Als überbelegt gilt eine Unterkunft, wenn sie bestimmten Mindestanforderungen nicht genügt. So sollte unter anderem jeder Person ab 18 Jahren beziehungsweise jedem Paar jeweils ein eigener Raum zur Verfügung stehen. Kinder unter 12 Jahren dürfen höchstens zu zweit in einem Raum untergebracht sein (genaue Definition siehe Anhang).
Der EU-weite Vergleich auf Basis von Eurostat-Daten zeigt, dass beengte Wohnverhältnisse vor allem in den östlichen EU-Ländern verbreitet sind. So lebten 2011 in Rumänien 54 % der Bevölkerung in einer überbelegten Wohnung. Auch in Bulgarien, Polen, Ungarn, Kroatien und Lettland betrug der Anteil jeweils über 40 %. In einigen Nachbarländern Deutschlands lagen die Überbelegungsquoten ebenfalls höher als hierzulande, so zum Beispiel in Frankreich (8 %) und Österreich (12 %). Am seltensten betroffen war die Bevölkerung in den Niederlanden mit weniger als 2 %. Der Durchschnitt der 28 EU-Staaten lag bei 17 %.
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