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Standard Chartered Bank AG: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen an

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Die BaFin hat am 16. November 2022 gegenüber der Standard Chartered Bank AG gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet.

Grund für die Maßnahme ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war.

Aufgrund der festgestellten Mängel hatte die BaFin bereits Maßnahmen zur Herstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation angeordnet und am 21. Oktober 2022 veröffentlicht. Die Anordnung zusätzlicher Eigenmittelanforderungen bezieht sich somit auf Mängel, die bereits Gegenstand der Veröffentlichung vom 21. Oktober 2022 waren.

Die Anordnung ist seit dem 16. Dezember 2022 bestandskräftig.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.

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