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Standard Chartered Bank AG: BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation an

Conmongt (CC0), Pixabay
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Die BaFin hat am 19. September 2022 gegenüber der Standard Chartered Bank AG gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet, die Mängel zu beseitigen, die einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation im Sinne von § 25a Absatz 1 KWG entgegenstehen.

Grund für die Maßnahme ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war.

Die Anordnung ist seit dem 19. Oktober 2022 bestandskräftig.

Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.

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