Allgemeines

Stalking

Teilen

Arbeitnehmer dürfen fristlos gekündigt werden, wenn sie Kollegen wiederholt belästigen.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied, dass das auch für behinderte Angestellte gilt. Nach dem Urteil der Richter spielt es keine Rolle, ob der Stalker einen besonderen Kündigungsschutz genießt. Ob zuvor eine Abmahnung nötig sei, hänge vom Einzelfall ab. – Konkret ging es um einen schwerbehinderten Angestellten in Hessen. Er war fristlos entlassen worden, weil er Kolleginnen unter anderem mit E-Mails und Telefonanrufen nachgestellt hatte. Der Fall wurde an das Hessische Landesarbeitsgericht zurück verwiesen.

( AZ: 2 AZR 258/11 ).
Quelle:MDR

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Historischer Prozess in den USA: Instagram und YouTube vor Gericht wegen angeblicher Sucht und psychischer Schäden bei Jugendlichen

In einem wegweisenden Gerichtsprozess muss sich erstmals die US-Techbranche wegen der angeblich...

Allgemeines

Green Day überrascht mit politischem Schweigen beim Super Bowl-Auftritt

Wer auf eine rebellische Super-Bowl-Show von Green Day gehofft hatte, wurde am...

Allgemeines

KI und Superbowl

Wenn der Super Bowl LX am Sonntagabend eines deutlich gemacht hat, dann...

Allgemeines

Epstein-Affäre bringt britische Regierung ins Wanken – Druck auf Premier Starmer wächst

Die britische Regierung steckt in einer tiefen Krise: Nach der jüngsten Veröffentlichung...