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Staatsanwaltschaft Stuttgart erhebt Anklage gegen Verfasser von bundesweit versandten Drohschreiben

jpornelasadv (CC0), Pixabay
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Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit einer bundesweiten Serie von an Politiker, Behörden, Ministerien und Verkehrsverbünde gerichteten Drohschreiben gegen eine 39-jährige Frau und einen 39-jährigen Mann unter anderem wegen des Verdachts der versuchten Nötigung und der versuchten Brandstiftung Anklage zum Landgericht Stuttgart erhoben.

Den Angeschuldigten wird unter anderem zur Last gelegt, seit Dezember 2019 bis Oktober 2020 in insgesamt fünf Wellen Drohbriefe an eine Vielzahl von Empfängern verschickt und die Empfänger unter Androhung von Gewalt dazu aufgefordert zu haben, – vorgebliche – Missstände in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen zu beseitigen. Die Angeschuldigten sollen diesen Schreiben zur Untermauerung der Forderungen Platzpatronen, Streichhölzer, Grillanzünder oder Messer beigelegt haben.

 

Darüber hinaus sollen die Angeschuldigten Anfang August 2020 einen Brandanschlag auf ein Gebäude der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg begangen haben. Hierbei soll eine erhebliche Brandwirkung nur durch den glücklichen Umstand verhindert worden sein, dass der verwendete Brandsatz nicht so gezündet habe wie dies von den Angeschuldigten beabsichtigt gewesen sei.

Zudem sollen die Angeschuldigten geplant haben, einen Brandsatz am Haus eines Unternehmers in Nordrhein-Westfalen zu zünden, um dieses in Brand zu setzen. Hierzu sollen sie Ende August 2020 im Bereich dieses Privatanwesens einen Brandsatz abgelegt, diesen jedoch nicht gezündet haben, da es ihnen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich gewesen sein soll, bis zum Wohnhaus zu gelangen.

Die Angeschuldigten sollen die Drohschreiben sowie die im Nachgang zu den weiteren Taten bekannt gewordenen Bekennerschreiben mit „MIlitantE ZellE (MIEZE) – vereint im Kollektiv der Revolutionären Aktionszellen (RAZ)“ unterzeichnet haben.

Die beiden Angeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

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