Startseite Allgemeines Staatsanwaltschaft Oldenburg
Allgemeines

Staatsanwaltschaft Oldenburg

Teilen

Staatsanwaltschaft Oldenburg

11 AR 100771/17

In Ergänzung zu der Mitteilung nach § 459 i StPO, veröffentlicht am 17.01.2018:

Anmeldungen der Geschädigten auf Auszahlung des Einziehungsbetrages liegen bisher nicht vor. Aktuell leistet die Verurteilte zur Tilgung des Einziehungsbetrages eine Ratenzahlung in Höhe von monatlich 100,- €. Die Durchführung eines Insolvenzverfahrens ist daher zur Verteilung des Einziehungsbetrages an die Geschädigten mangels Kostendeckung des Insolvenzverfahrens nicht möglich.

Gemäß § 459m Absatz 1 St PO erhalten Sie hiermit die Möglichkeit, zur Auszahlung des bereits gesicherten Betrages sowie weiterhin eingehender Gelder ein vollstreckbares Endurteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorzulegen.

Die Auszahlung an die Geschädigten erfolgt bei vorhandenem Guthaben dann in der Reihenfolge des Eingangs des Vollstreckungstitels bei der Staatsanwaltschaft.

Chiamulera, Rechtspflegerin

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

New York: Fahrverbot verhängt

Angesichts eines schweren Wintersturms hat New Yorks Bürgermeister Zohran Mamdani ein umfassendes...

Allgemeines

Duterte verweigert Beteiligung am Verfahren gegen ihn

Der frühere philippinische Präsident Rodrigo Duterte weigert sich, an der bevorstehenden Vorverhandlung...

Allgemeines

Lamborghini rein elektrisch? Das Unternehmen sagt: Nein!

Der italienische Supersportwagenhersteller Lamborghini verabschiedet sich von seinen Plänen für ein vollelektrisches...

Allgemeines

Wer war „El Mencho“? Mexikos meistgesuchter Drogenboss

Es gibt nur wenige Namen, die die Geschichte des organisierten Verbrechens in...