Startseite Allgemeines Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
Allgemeines

Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Teilen

Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)

804 Js 5398/18

Mit Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg vom 27.03.2018, Az.: 433 Cs 804 Js 5398/18, wurde der Einziehungsbetroffene Herr Fateh Selmani zur Zahlung von Wertersatz iHv. 200,00 € rechtskräftig verurteilt. Nach den strafrechtlichen Ermittlungen könnten Sie als Verletzter gegen den Verurteilten einen Entschädigungsanspruch haben. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Diebstahl vom 1. Februar 2017 im Restaurant „Nord“ der Messe Nürnberg.

Diese Mitteilung erfolgt, um die Möglichkeit zu eröffnen, Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu müssen die Ansprüche binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zu dem o.g. Aktenzeichen angemeldet werden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Werden die Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Verwertungserlöses und des Wertersatzbetrags.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösauszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann frühestens in 6 Monaten und nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, ist von Sachstandsanfragen abzusehen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Kopfschütteln deluxe: Lehrerstreik in Sachsen – schon wieder, oder immer noch?

Man fragt sich ja wirklich, wie viele Teilzeitlehrkräfte diesmal wieder mit Trillerpfeife...

Allgemeines

Investmentangebot der Windpark Uelvesbüll 3. Betriebs GmbH & Co. KG

(Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz vom 18.12.2025) Das...

Allgemeines

Bericht über die Mittelverwendungskontrolle zur Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_Inmobiliaria Lomas_7,25 %_2023_2027“

ecoligo Projects Eight UG (haftungsbeschränkt) Berlin Bericht über die Mittelverwendungskontrolle zur Vermögensanlage...

Allgemeines

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bosch Pensionsfonds AG, WTW Pensionsfonds AG

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bekanntmachung über die Teil-Übertragung eines Versicherungsbestands Vom 18. Dezember 2025...