Staatsanwaltschaft München I 257 Js 209128/17
Unter dem AZ: 840 Cs 257 Js 209128/17 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts München vom 27.11.2017 die Einziehung bezüglich der Einziehungsbetroffenen Badak, Evelin Dalma und Gombos, Zsolt (aus Datenschutzgründen kein Geburtsdatum und keine Wohnanschrift angeben) der folgenden Taterträge angeordnet:
1 After Shave Balsam von „Dior Sauvage“
1 Shower Gel, „Paco Rabanne, 1 Million“, Gold, 150 ml
1 After Shave Balsam „Dior Sauvage“
1 Shower Gel „Paco Rabanne, 1 Million“ Gold, 150 ml
1 Parfüm „Giorgio Armani, Acqua Di Gio“, 125 ml
1 Parfüm „Versace, Dylan Blue“, blau, 50 ml
1 Eau de Toilette „Versace, Eau Fraiche“, blau, 100 ml
1 Parfüm „Just Cavalli, for him“
1 Parfüm „Paco Rabanne, Lady Million“, Gold
1 Parfüm „Prada“, Carbon
1 Parfüm „Paco Rabanne, Lady Million“
1 Eau de Toilette „Versace, Eau Fraiche Man“, blau, 50 ml
1 Parfüm „Joop“, Homme, rot, 200 ml
1 Eau de Toilette „Bvlgari, Aqva“, blau, 50 ml
1 Eau de Toilette „Calvin Klein“, 200 ml
1 Eau de Toilette „Versace, Eros“, blau, 100 ml
1 Eau de Toilette „Armani, pour homme“, braun
1 After Shave Balsam „Giorgio Armani, Acqua Di Gio“, 100 ml
1 Eau de Toilette „Armani“, schwarz, 50 ml
1 Parfüm „Hugo Boss, The Scent“
Nach den richterlichen Feststellungen könnten gegen den Einziehungsbetroffenen Entschädigungsansprüche bestehen. Der Wertersatzeinziehung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt unmittelbar vor dem 07.11.2017, 16:55 Uhr, entwendeten die Einziehungsbetroffenen gemeinschaftlich aus einem nicht näher bekannten Geschäft in der Münchner Innenstadt insgesamt 20 Marken-Parfums im Gesamtwert von 898,24 €, um diese ohne zu bezahlen für sich zu behalten,
oder
zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt unmittelbar vor dem 07.11.2017, 16:55 Uhr, erwarben die Einziehungsbetroffenen gemeinschaftlich am Münchner Hauptbahnhof von zwei nicht näher ermittelbaren rumänischen Männern, die die original verpackten Düfte aus einer Sporttasche heraus weit unter Marktwert verkauften, insgesamt 20 Marken-Parfums im Gesamtwert von 898,24 €.
Die Wertersatzeinziehung hat zum Ziel, für Entschädigungsansprüche im Rahmen eines Verteilungsverfahrens finanziellen Ersatz zu ermöglichen.
Verletzte können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft München I zu dem o.g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Soweit sich die Anspruchsberechtigung und deren Höhe aus der Einziehungsanordnung und den zugrunde liegenden richterlichen Feststellungen ergeben, ist die Beigabe weiterer Unterlagen nicht erforderlich. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht; in diesem Fall wäre es hilfreich, der Anmeldung Unterlagen beizulegen, aus denen sich die Ansprüche glaubhaft darstellen.
Sollte bereits eine Entschädigung durch eine Versicherung erfolgt sein oder Geschädigte nicht Inhaber der Ansprüche sein, hat die Anmeldung durch die Versicherung bzw. den Erwerber zu erfolgen.
Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).
Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens 6 Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung und grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn alle Verletzten vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssen die Ansprüche gegebenenfalls erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen angemeldet werden.
Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der gegebenenfalls beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
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