Startseite Allgemeines Staatsanwaltschaft München I
Allgemeines

Staatsanwaltschaft München I

Teilen

Staatsanwaltschaft München I

Unter dem AZ: 814 Ds 261 Js 160705/17 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts München vom 10.10.2017 gegenüber dem Einziehungsbetroffenen Krupa, Michal (aus Datenschutzgründen kein Geburtsdatum und keine Wohnanschrift angeben) die Einziehung folgender Gegenstände angeordnet:

1 Herren-Badehose „Dunmore“, orange

1 Herren-Badeshort „Dunmore“, braun

1 Herren-Poloshirt „Casamode“, 3-farbig, gestreift

1 Herren-Poloshirt „Casamode“, gelb

3 Herren-Poloshirts „Dunmore“, blau, gestreift

1 Herren T-Shirt „Peckott“, schwarz/rot

1 Herren-Poloshirt „Casamoda“, grau

1 Herren-Pullover „Dunmore“, dunkelgrau

1 Herren-Jogginghose „Dunmore“, grau

2 Packungen Süßigkeiten „Katjes“

Nach dem strafrechtlichen Ermittlungsergebnis entwendete der Verurteilte die Gegenstände am 24.06.2017 in den Geschäftsräumen einer großen Kaufhauskette, um die Ware ohne Bezahlung für sich zu behalten.

Wenn Sie den Gegenstand zurück haben möchten, melden Sie sich bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft München I zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459j Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer des eingezogenen Gegenstands (§ 75 Abs. 1 S. 2 StGB).

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger den eingezogenen Gegenstand zurück erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich die Eigentümerstellung und der Herausgabeanspruch ergeben (§ 459j Abs. 5 StPO).

Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht (mehr) der Eigentümer der Sache sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek zur rechtskräftigen Verurteilung im Diesel-Skandal

Frage: Herr Blazek, der Bundesgerichtshof hat die Verurteilungen im Diesel-Skandal nun rechtskräftig...

Allgemeines

Amerikas neue Sorge: Ein festgefahrener Arbeitsmarkt ohne schnelle Lösung

Der US-Arbeitsmarkt wirkt derzeit wie ein Schiff ohne Fahrtwind: Die Unternehmen stellen...

Allgemeines

Epstein-Akten: Opfer in Angst – droht eine fatale Offenlegung?

Die bevorstehende Veröffentlichung der Ermittlungsakten im Fall Jeffrey Epstein sorgt für zunehmende...

Allgemeines

Epstein-Akten: Freigabe steht bevor – aber volle Transparenz bleibt fraglich

Der Countdown läuft: Bis spätestens Freitag, den 19. Dezember 2025, muss das...