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Staatsanwaltschaft Landshut – vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen Fabian Gerhard Meisenberger

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Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Landshut, Maximilianstr. 25, 84028 Landshut, Aktenzeichen 301 Js 26624/14 gegen Fabian Gerhard Meisenberger, geboren am 06.03.1991, ledig, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft Strickberg 2, 84359 Simbach a. Inn, wegen Betruges wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 85.797 EUR des Amtsgerichts in Landshut vom 01.10.2014 (Aktenzeichen: Gs 2552/14) die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111 e Abs. 4 StPO sollen Tatverletzten die Möglichkeit geben, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Auf die Zwangsvollstreckungsvorschriften der ZPO wird verwiesen.

Gesicherte Vermögenswerte:

1.
Bausparkonto bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, 74520 Schwäbisch Hall, Nr. 19310440J01, Guthaben von 317,11 EUR

2.
Sparkonto bei der Sparkasse Rottal-Inn, Pfarrkirchener Str. 16, 84307 Eggenfelden; Sparbuch ist bei der Staatsanwaltschaft Landshut asserviert, Guthaben von 6.829,59 EUR.

3.
Deka Bank Deutsche Girozentrale, Mainzer Landstr. 16, 60325 Frankfurt am Main, Nr. De000542451900, Nr. De000977182499, Nr. De000980956600; Guthaben von 11.793,36 EUR.

4.
Forderung gegen die Landesjustizkasse Bamberg, Heiliggrabstr. 28, 96045 Bamberg, auf Rückzahlung auf das im April 2014 von der Staatsanwaltschaft München I im Verfahren 387 Js 159480/13 einbezahlten Geldes in Höhe von 12.100,00 EUR.

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