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Vollstreckungsverfahren gegen Zörner Richard

Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)

311 Js 8555/17 VA – 29:01:2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Entscheidung des Amtsgerichts Landshut vom 6.12.2017, Az.: 301 Ds 11 Js 8555/17, wurde der o.g. Einziehungsbetroffene zur Zahlung von Wertersatz iHv. 2.848,16 € rechtskräftig verurteilt.

Nach den strafrechtlichen Ermittlungen könnten diverse Verletzte gegen den Verurteilten einen Entschädigungsanspruch haben. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Im Zeitraum vom 18.10.2016 und 16.11.2016 wurden über die Internet- Plattform ebay diverse Gegenstände angeboten, die im Zeitraum vom 1.9.2016 und 21.12.2016 aus den Geschäftsräumen einer Firma entwendet wurden. Im Vertrauen auf die Eigentumsverhältnisse überwiesen die Käufer den Kaufpreis, so dass diesen ein entsprechender Schaden entstanden ist.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu sind die entsprechenden Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Landshut, Maximilianstr. 25, 84028 Landshut zu dem o.g. Aktenzeichen anzumelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Anzugeben ist der Name, die Anschrift, die Höhe des Schadens, die IBAN und BIC.

Werden die Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend gemacht, bleibt der Staat Eigentümer des Verwertungserlöses und des Wertersatzbetrags.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösauszahlung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens in 6 Monaten und nur dann erfolgen, wenn alle Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten die Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen angemeldet werden.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Es wird daher gebeten, von telefonischen Rückfragen abzusehen. Gegebenenfalls ist anwaltlicher Rat in Anspruch zu nehmen.

Ruhland, Rechtspflegerin

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