Startseite Allgemeines Staatsanwaltschaft Landshut
Allgemeines

Staatsanwaltschaft Landshut

Teilen

Staatsanwaltschaft Landshut

Aggarwal Varun

Ashoka Road 56
IND- 11000 Neu Delhi

305 Js 17310/17 – 23.04.2018

Vollstreckungsverfahren gegen Richard Bond und William Young

Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)

Sehr geehrter Herr Aggarwal,

mit Entscheidung des Amtsgerichts Erding vom 20.02.2018, Az.: 7 Cs 305 Js 17310/17 wurde Richard Bond und William Young zu einer Einziehung des Tatertrages von 5000 Euro in gesamtschuldnerischer Haftung verurteilt.

Nach den strafrechtlichen Ermittlungen könnten Sie als Verletzter gegen die Verurteilten einen Entschädigungsanspruch haben. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Diebstahl in Mittäterschaft am 8.6.2017 am Flughafen München.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Landshut zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei möglich (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Verwertungserlöses und des Wertersatzbetrags.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter.

Eine Erlösauszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann frühestens in 6 Monaten und nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Pirgl, Rechtspfleger

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Wie funktionieren Trumps neue globalen Zölle – und was kommt als Nächstes?

Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, dass Präsident Donald Trump mit...

Allgemeines

Ich habe ChatGPT und Googles KI ausgetrickst – und es dauerte nur 20 Minuten

Es ist offiziell: Ich esse mehr Hotdogs als jeder andere Tech-Journalist auf...

Allgemeines

Met-Polizisten sollen bei Epstein-Dinner für Andrew Sicherheit gestellt haben

Beamte der Londoner Metropolitan Police sollen laut neu veröffentlichten E-Mails des US-Justizministeriums...

Allgemeines

Cannabis und die CDU

Die CDU erhöht den politischen Druck und drängt auf eine vollständige Rücknahme...