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Benachrichtigung gemäß § 459 i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

2802 Js 75156/15

Die Staatsanwaltschaft Hannover (Az.: 2802 Js 75156/15) vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hannover wegen Betrugs (Az. (223 Ls 600/17 2802 Js 75156/15)) gegen Martin Zimmermann, geb. 02.05.1992 in Schwedt/Oder. Diese ist rechtskräftig seit dem 18.04.2018. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen.

Auf Grund dieser Entscheidung ist den Tatverletzten ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages in Höhe von insgesamt 9.683,57 € entstanden, den diese jeweils als einzelne Tatverletzte nun in Höhe des auf den einzelnen Tatverletzten anteilig entfallenden Teilschadensbetrag geltend machen können.

Hannover, 23.05.2018

Kaiser, Rechtspfleger

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