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3100 Js 303 / 17 V

Im Vollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg, Az. 3100 Js 303 / 17 V gegen den Verurteilten Markus Alexander Edlinger wegen Diebstahls vom 17.08.2017 des Fahrrades Marke Stevens, Mod. 662 Comp, und des Fahrrades Marke Kieler Manufaktur, hat das Amtsgericht Hamburg-Barmbek durch Urteil vom 11.09.2017 (Geschäfts-Nr. 842-274/17) die Einziehung der Fahrräder angeordnet.

Das Urteil ist seit dem 01.11.2017 rechtskräftig.

Diese Mitteilung soll den Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Ein eingezogener Gegenstand wird dem Verletzten, dem ein Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten erwachsen ist, oder dessen Rechtsnachfolger herausgegeben bzw. zurückübertragen. Verletzte, die einen Herausgabe- oder Rückgewähranspruch geltend machen möchten, können diesen innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Hamburg zum oben genannten Aktenzeichen formlos anmelden; die Anspruchsberechtigung ist gegebenenfalls glaubhaft zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anspruch nur noch geltend gemacht werden, wenn der Verletzte ein vollstreckbares Endurteil im Sinne des § 704 der Zivilprozessordnung oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 der Zivilprozessordnung vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt (§§ 459h Abs. 1, 459j Strafprozessordnung).

Die aktuelle Anschrift des Verurteilten lautet: JVA Neumünster, Boostedter Straße 30, 24534 Neumünster

 

gez. Sokol, Rechtspfleger

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