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3100 Js 199/17 V

Im Vollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg, Az. 3100 Js 199/17 V, gegen die Verurteilten Vakhita Dzhabrailov und Imran Ersamirzoev wegen Diebstahls hat das Amtsgericht Hamburg durch Urteil vom 18.12.2017 (Geschäfts-Nr. 212-103/17) die Einziehung des Herrenrades der Marke „Trek“, Rahmennummer 053090S8, Farbe weiß, blauer Lenker, Kettenschaltung angeordnet.

Das Urteil ist seit dem 28.12.2017 rechtskräftig.

Diese Mitteilung soll den Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Ein eingezogener Gegenstand wird dem Verletzten, dem ein Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten erwachsen ist, oder dessen Rechtsnachfolger herausgegeben bzw. zurückübertragen. Verletzte, die einen Herausgabe- oder Rückgewähranspruch geltend machen möchten, können diesen innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Hamburg zum oben genannten Aktenzeichen formlos anmelden; die Anspruchsberechtigung ist gegebenenfalls glaubhaft zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anspruch nur noch geltend gemacht werden, wenn der Verletzte ein vollstreckbares Endurteil im Sinne des § 704 der Zivilprozessordnung oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 der Zivilprozessordnung vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt (§§ 459h Abs. 1, 459j Strafprozessordnung).

Die aktuelle Anschrift des Verurteilten Dzhabrailov lautet: Duvenstedter Damm 12, 22397 Hamburg.

Die aktuelle anschrift des Verurteilten Ersamirzoev lautet: Duvenstedter Triftweg 9, 22397 Hamburg.

 

gez. Harder, Rechtspflegerin

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