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Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage wegen Sprengstoffexplosion an S-Bahnhof

Texler (CC0), Pixabay
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Die Staatsanwaltschaft Dresden hat am 26.07.2024 Anklage gegen einen 34-jährigen deutschen Staatsbürger erhoben. Dem Mann werden mehrere schwere Straftaten zur Last gelegt, darunter das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Diebstahl in einem besonders schweren Fall und Sachbeschädigung.

Der Vorfall ereignete sich am 03.01.2024 gegen 01:15 Uhr am S-Bahnhof Meißen-Altstadt. Laut Anklage soll der Beschuldigte gemeinsam mit zwei Mittätern, von denen einer gesondert verfolgt wird und der andere noch unbekannt ist, einen Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn gesprengt haben. Dabei wurde ein Blitzknallkörper unbekannter Art verwendet. Nach der Sprengung entwendeten die Täter mindestens zwei Rollen Fahrscheine. Der entstandene Sachschaden am Automaten beläuft sich auf 32.985,00 Euro.

Der Beschuldigte, der als betäubungsmittelabhängig beschrieben wird, wurde am 17.01.2024 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist bereits erheblich vorbestraft und stand zum Tatzeitpunkt unter Bewährung. Bislang hat er sich nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Die Anklage wurde zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Das Gericht wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest und wird vom Landgericht Dresden bestimmt werden.

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