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Staatsanwaltschaft Dessau-Rosslau

Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

566 Js 19658/16

Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Wittenberg wegen Betruges (Az. 566 Js 19658/16) gegen Roy Wetzer, geb. am 03.10.1989. Diese ist rechtskräftig seit dem 12.07.2017. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen.

Auf Grund dieser Entscheidung kann Ihnen ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages in Höhe Ihres Schadens entstanden sein, den Sie nun geltend machen können.

Da über das Vermögen Herrn Wetzers am 24.11.2017 um 11.45 Uhr unter dem Aktenzeichen 2 IK 367/17 das Insolvenzverfahren vor dem Amtsgerciht Dessau-Roßlau eröffnet worden ist, sind Sie ggf. Insolvenzgläubiger geworden und können Ihre Ansprüche nur bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO geltend machen.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Andreas Jahn, Ankerstraße 3a, 06108 Halle; Tel.: 0345/2311111; Fax: 0345/2311199; E-Mail: kontakt@insolvenzveralter-jahn.de

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

 

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