Startseite Allgemeines Sparkassen dürfen lügen? Komische Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Allgemeines

Sparkassen dürfen lügen? Komische Entscheidung des Bundesgerichtshofs

ParentRap / Pixabay
Teilen

Bundesgerichtshof entscheidet: Sparkassen dürfen ihre Kunden wegen der Kündigungsfrist von Sparverträgen „belügen“.

Klage bis zum höchsten deutschen Gericht einer Verbraucherzentrale nicht erfolgreich –

Es gibt Institutionen, von denen der Bürger Ehrlichkeit erwartet. Dazu gehört der Staat oder z.B. Körperschaften des öffentlichen Rechtes, wie Sparkassen, die unmittelbar dem Bürger dienen sollen. Nun hatte eine Sparkasse zahlreiche Prämiensparverträge mit Kunden abgeschlossen. Im Jahr 2015 erfolgte dann die Kündigung seitens dieser Sparkassen, und da es sich um Prämienverträge handelt, ist die Kündigungsmöglichkeit dieser langlaufenden Sparverträge höchst umstritten.

Das hielt die Sparkasse aber nicht davon ab diesen Streit den Kunden mitzuteilen. Die Sparkasse verwendete folgende Formulierung:

„Bei den bestehenden Verträgen handelt es sich um Einlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Eine Vertragslaufzeit ist nicht vereinbart.“

Verbraucherzentrale fand das unehrlich und klagte

Das sah eine Verbraucherzentrale anders und meinte, dass eine solche Äußerung wettbewerbswidrig sei, da sie den Verbraucher täusche. Die Klage auf Unterlassung war allerdings nicht erfolgreich. Die Verbraucherzentrale klagte vor dem Landgericht Dessau zum Akenzeichen 4 O 106/16, und auch die Berufung zum Oberlandesgericht mit dem Aktenzeichen 9 U 90/16 war nicht erfolgreich. Der Bundesgerichtshof entschied dann am 25.04.2019 zu dem Az. 1 ZR 93/17, dass es sich nicht um eine verbrauchertäuschende Behauptung handeln würde, sondern um eine subjektive Rechtsansicht. Der gerichtlichen Entscheidung lagen folgende Bedenken zugrunde:

Irreführend nach § 5 Gesetz zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb / Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb können nur Tatsachenbehauptungen sein, die sich bei einer Überprüfung als eindeutig richtig oder falsch erweisen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Meinungsäußerungen verbrauchertäuschend sein. Es ist die Frage nach Ansicht des Gerichtes, wie ein normaler, durchschnittlich informierter und aufmerksamer Kunde die Äußerungen des Unternehmens sieht. Ist es jetzt so, dass das absolut falsch und unvertretbar war, oder handelt es sich um eine subjektive Rechtsansicht?

Nach Meinung des Gerichtes handelt es sich um eine Rechtsansicht, die subjektiv dargestellt wurde. Es wäre etwas anderes gewesen, hätte die Sparkasse geschrieben – so das Gericht – dass nach Einschätzung der ständigen Rechtsprechung oder dass einhellige Meinung sei.

Ein durchschnittlicher Kunde – so das Gericht – könne doch auch annehmen, dass es nur die Meinung der Sparkasse sei. Diese Auffassung trägt nicht gerade zur Vertrauensbildung gegenüber Sparkassen bei. Im Grunde hatte die Bevölkerung bisher gemeint, dass diese Institutionen, die mittelbar in staatlicher Hand sind, sich bitte an Recht und Gesetz zu halten haben und nicht einfach für sie günstige Rechtsansichten hinausposaunen dürfen.

Die Verbraucherzentrale war allerdings mit dieser Klage gescheitert. Jetzt wissen wir es also besser.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Hohe KI-Ausgaben könnten Metas Aktie 2026 belasten

Der US-Technologiekonzern Meta Platforms plant, seine Investitionen in Künstliche Intelligenz deutlich zu...

Allgemeines

Plüschtiere zur Fußball-WM 2026: Squishmallows bringen offizielle Maskottchen auf den Markt

Weniger als 100 Tage vor dem Start der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 bringt der...

Allgemeines

GB:Starmer wurde vor Mandelsons Epstein-Verbindungen gewarnt

Der britische Premierminister Keir Starmer wurde vor der Ernennung von Peter Mandelson...

Allgemeines

Sarah Ferguson kritisierte Epstein öffentlich – entschuldigte sich privat bei ihrem „besonderen Freund“

Neue Dokumente aus den sogenannten Epstein-Akten des US-Justizministeriums werfen ein neues Licht...