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Solarstrommodule:Stolpersteine

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Immer mehr Hausbesitzer kommen mit der Sonne ins Geschäft.

Sie nutzen deren Kraft, um Strom zu erzeugen und Wasser zu erwärmen. Sinkende Anlagenpreise, eine gesetzlich geregelte Vergütung für jede Kilowattstunde Strom, die ins öffentliche Netz eingespeist wird, und nicht zuletzt die aktuelle Energiediskussion verhelfen Photovoltaik-Systemen zu einem weiteren Nachfrageschub. Doch auch der Einstieg in die umweltfreundliche Energie birgt Tücken: Die Kunden sehen sich mit allerlei Stolperfallen im Kleingedruckten der auf den ersten Blick großzügigen freiwilligen Garantien der Hersteller konfrontiert.

Gewährleistung: Grundsätzlich muss ein Photovoltaik-Modul, wie jede andere gekaufte Ware auch, fehlerfrei ausgeliefert werden. Zwei Jahre lang nach Übergabe oder Erhalt des Systems hat der Kunde einen gesetzlich geregelten Anspruch auf ein Produkt ohne Mängel. Dafür muss der Verkäufer geradestehen – in der Regel also der Installateur, der die Anlage errichtet hat. Dabei gilt: Streikt die Anlage, kann der Kunde zunächst nur eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung verlangen. Der Verkäufer muss in beiden Fällen sämtliche Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien tragen.

Garantie: Garantien werden – im Gegensatz zu den gesetzlich verbrieften Gewährleistungsrechten – vom Hersteller einer Ware freiwillig eingeräumt. Deren genaue Bedingungen können die Firmen deswegen weitestgehend selbst festlegen. Käufer sollten unbedingt verlangen, dass ihnen eine schriftliche Garantieurkunde ausgehändigt wird, in der die exakten Garantiebedingungen für die Module zu finden sind – wie etwa Angaben zum Garantiegeber sowie zur Dauer und zum Inhalt der Garantie.

Stolpersteine im Kleingedruckten: Hersteller geben für Material- und Verarbeitungsfehler oft freiwillige Produkt-Garantien von bis zu zehn Jahren. Außerdem versprechen viele Firmen auch eine garantierte Leistung ihrer Solarmodule über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren. Wer Ansprüche durchsetzen will, weil die Leistung geringer als versprochen ist, sieht sich im Kleingedruckten jedoch häufig mit unklaren Formulierungen, kurzen Fristen zur Anzeige der Mängel oder einem Gerichtsstand im Ausland konfrontiert. Zudem wälzen Unternehmen sämtliche Kosten der Garantieabwicklung gern auf den Kunden ab. Ärgerlich auch: Hersteller schließen eine Garantieleistung zum Beispiel bei „Nachlässigkeit“ aus, ohne diese weiter zu konkretisieren, oder sie räumen nur ein bis zwei Wochen Zeit ein, um den Mangel zu melden. Auch eine nur sechsmonatige Frist, um Klage einzureichen, und Gerichtsorte wie etwa „Madrid“ oder „New York“ sind unter den kundenfeindlichen Bedingungen zu finden. Immerhin: Es sind auch Unternehmen am Markt, die sich im Garantiefall verbraucherfreundlicher zeigen.

Quelle:VBZ

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