Das Amtsgericht Stuttgart hat am 7. November 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solarenergie Projekt SP GmbH & Co. KG eröffnet (Aktenzeichen: 6 IN 1992/25).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Markus Eibofner aus Stuttgart bestellt. Dieser hat ab sofort die Aufgabe, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und zu prüfen, ob genug Masse vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen
Was bedeutet das für Kundinnen und Kunden?
Falls Sie als Kunde oder Anleger Zahlungen an die Gesellschaft geleistet haben oder vertragliche Ansprüche geltend machen möchten (z. B. auf Rückzahlung, Lieferung oder Schadensersatz), sollten Sie jetzt aktiv werden, auch wenn das Verfahren bisher nur vorläufig ist.
Folgende Schritte werden empfohlen:
✅ Unterlagen sichern
Sammeln Sie alle relevanten Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise, E-Mails und sonstige Kommunikation mit dem Unternehmen. Diese Dokumente werden für eine mögliche Forderungsanmeldung gebraucht.
✅ Ansprüche vorbereiten
Ein Insolvenzverfahren ermöglicht es, Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden – allerdings erst nach Eröffnung des Hauptverfahrens. Sie sollten sich daher bereits jetzt juristisch beraten lassen, um eine rechtssichere Anmeldung vorzubereiten.
✅ Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufnehmen
Sie können bereits jetzt den vorläufigen Insolvenzverwalter kontaktieren, um sich über den Stand des Verfahrens zu informieren:
Dr. Markus Eibofner
Wilhelmstraße 4
70182 Stuttgart
Telefon: 0711 4704070
E-Mail: [bitte direkt beim Insolvenzverwalter erfragen]
✅ Zahlungen einstellen
Sollten Sie noch offene Forderungen gegenüber dem Unternehmen haben, leisten Sie keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen. Der Gerichtsbeschluss untersagt der Solarenergie Projekt SP GmbH & Co. KG jegliche Verfügungen über das Vermögen. Zahlungen dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter erfolgen.
Was passiert als Nächstes?
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen:
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Ob tatsächlich eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt
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Ob genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um das Verfahren zu eröffnen
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Ob eventuell Sanierungsmöglichkeiten bestehen
Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein, wird das Insolvenzverfahren regulär eröffnet. Ab diesem Zeitpunkt ist die offizielle Forderungsanmeldung möglich – Betroffene werden dann öffentlich und meist auch direkt informiert.
Fazit für Kunden und Investoren
Die aktuelle Lage bedeutet Unsicherheit, aber auch die Chance auf rechtmäßige Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Warten Sie nicht ab – bereiten Sie Ihre Unterlagen vor und ziehen Sie fachkundigen Rechtsrat hinzu,
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