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Sky vor Gericht

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Obwohl ein Kunde seinen Sky Online-Vertrag binnen der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen widerrufen hatte, lehnte Sky die Aufhebung des Vertrags ab. Als Begründung führte das Unternehmen an, dass es bereits mit der Registrierung seitens des Verbrauchers digitale Inhalte bereitgestellt habe und das Widerrufsrecht daher erloschen sei. Zudem habe man in einer Willkommens-E-Mail darauf hingewiesen, dass der Verbraucher mit der Übermittlung der persönlichen Zugangsberechtigung, der sogenannten Sky PIN, sein Widerrufsrecht verliere.

Was ist davon zu halten?

Wir finden: Das Widerrufsrecht für die Angebote von Sky Online kann nach aktueller Gesetzeslage gar nicht vorzeitig erlöschen. Hierfür müsste Sky seine Dienstleistung noch vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbringen. Doch Sky Online ist ein Streaming-Dienst, mit dem der Bezahlsender Inhalte wie Serien, Kinofilme oder Sportübertragungen grundsätzlich in unbegrenzter Anzahl und zur wiederholten Nutzung zur Verfügung stellt. Sky hat seine Leistung also erst mit Ablauf der Vertragslaufzeit, etwa wenn ein Abonnement gekündigt wird, vollständig erfüllt.

Es ist besonders anmaßend, wenn Sky entgegen der Rechtslage seinen Kunden vorab mitteilt, dass sie mit der Bereitstellung der digitalen Inhalte angeblich ihr Widerrufsrecht verlieren. Dem ist natürlich nicht so! Sky führt seine Kunden damit bewusst in die Irre.

Was sollten Sie tun?

Lassen Sie sich Ihr Widerrufsrecht nicht ausreden. Als Sky Online-Abonnent können Sie Ihren Vertrag selbstverständlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen und sollten dies auch tun, wenn Sie das gebuchte Streaming-Paket doch nicht nutzen möchten.

Quelle:VZ HH

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