Startseite Allgemeines Sicherheit von Internetzahlungen: BaFin hebt altes Rundschreiben auf
Allgemeines

Sicherheit von Internetzahlungen: BaFin hebt altes Rundschreiben auf

jmexclusives (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin hat mit sofortiger Wirkung das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen (MaSi) aufgehoben.

Hintergrund ist, dass die Anforderungen des Rundschreibens inzwischen vollumfänglich durch das neugefasste Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) bzw. durch weitere, konkretisierende Regelungen ersetzt worden sind. Im Einzelnen sind dies:

  • die Delegierte Verordnung (EU) 2018/389,
  • das Rundschreiben der Bankenaufsicht zur Meldung schwerwiegender Zahlungssicherheitsvorfälle,
  • das Rundschreiben zu den Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) und
  • das Rundschreiben zu den Zahlungsdiensteaufsichtlichen Anforderungen an die IT (ZAIT).

Diese Regelungen gewährleisten ein höheres Schutzniveau als das aufgehobene Rundschreiben.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Quadratisch. Praktisch. Eingetragen. – David gegen Goliath im Verpackungskrieg

Im Ländle tobt ein epischer Kampf – nicht um Geschmack oder Qualität,...

Allgemeines

Staatliche Stellen im Iran melden rund 2.000 Tote bei Massenprotesten

Bei den anhaltenden Massenprotesten im Iran sind nach Angaben eines Regierungsvertreters bislang...

Allgemeines

Insolvenz:Digi-Soul.AI GmbH

Az.: IN 404/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Digi-Soul.AI...

Allgemeines

Insolvenz:Leopard Germany Bero Senior GmbH & Co. KG und Leopard Germany Bero Senior GP GmbH

  Insolvenzanträge bei Leopard Germany Bero-Struktur – Zwei Gesellschaften unter vorläufiger Verwaltung...