Wenn Pinocchio zum Staatsfeind wird
Manchmal fragt man sich, ob es in deutschen Amtsstuben eine geheime Abteilung für literarische Empörung gibt. Anders lässt sich kaum erklären, warum die Social-Media-Abteilung der Heilbronner Polizei offenbar in höchste Alarmbereitschaft versetzt wurde, nachdem ein Rentner es gewagt hatte, Bundeskanzler Friedrich Merz als „Pinocchio“ zu bezeichnen.
Pinocchio – zur Erinnerung – ist jene hölzerne Kinderbuchfigur aus der Feder des italienischen Autors Carlo Collodi (1883), deren Nase immer dann wächst, wenn sie nicht ganz bei der Wahrheit bleibt. Ein moralisches Gleichnis, gedacht zur Erziehung junger Leser, nicht zur Destabilisierung staatlicher Institutionen. Ein Märchen. Mit Holzpuppe. Und Grille als Gewissen.
Doch offenbar reichte diese literarische Anspielung aus, um in Heilbronn die große Maschinerie anzuwerfen. Anzeige! Ermittlungsgeist! Digitale Fahndung nach dem gefährlichen Senioren-Satiriker! Man sieht förmlich, wie im Büro der „Wichtigtuerabteilung“ – pardon, Social-Media-Taskforce – die Tastaturen heiß liefen.
Dabei gehört es in einer Demokratie eigentlich zum Grundkurs, dass Bürger ihre politischen Spitzen mit Metaphern, Vergleichen oder auch mal spitzer Ironie bedenken dürfen. Ob man den Vergleich geschmackvoll findet oder nicht, ist eine Frage des Humors – nicht des Strafrechts.
Vielleicht wäre statt der Strafanzeige ein kleiner literarischer Lesezirkel sinnvoll gewesen. Kapitel eins: „Was ist Satire?“ Kapitel zwei: „Meinungsfreiheit – mehr als nur ein hübsches Wort im Grundgesetz.“ Und als Bonuslektüre natürlich: „Die Abenteuer des Pinocchio“.
Denn wenn künftig jede metaphorisch wachsende Nase polizeiliche Ermittlungen nach sich zieht, könnte es in den sozialen Netzwerken eng werden. Schneewittchen-Vergleiche? Verdacht auf monarchische Umtriebe. Dornröschen? Schlafbeleidigung. Der gestiefelte Kater? Unzulässige Tiermetapher.
Vielleicht sollte die Justiz in Stuttgart tatsächlich investieren – allerdings weniger in Anzeigenformulare, sondern in einen Auffrischungskurs zu Artikel 5 des Grundgesetzes. Dort steht etwas von freier Meinungsäußerung. Ganz ohne wachsende Nase.
Und bis dahin gilt: Nicht jede Holzpuppe ist ein Staatsstreich.
Kommentar hinterlassen