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Kein Schlaubär

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Über mache Dinge hilft einem auch das neue Kleinanlegerschutzgesetz nicht hinweg. Dort, wo kriminelle Energie vorhanden ist, da bist du denen dann hilflos ausgeliefert. Das war wohl auch hier in diesem Fall der Fall, denn die vermeintlichen Finanzberater müssen sich nun vor Gericht wegen Betruges verantworten. Das Geschäftsmodel des Unternehmens darin, Kunden mit finanziellen Schwierigkeiten zu beraten und sie an andere Unternehmen weiterzuvermitteln, die überschuldete Immobilien erwerben und anschließend an die Eigentümer zurückvermieten. Seit Anfang 2009 hatte die Firma ihren Sitz in Starnberg/Bayern. Inzwischen sitzt sie in Ravensburg. Die drei Beschuldigten waren im Laufe der Zeit des Bestehens des Unternehmen einmal als Komplementär eingetragen: ein Kaufmann und eine Kauffrau aus Ravensburg sowie ein Versicherungsmakler aus Maisach. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet nun: Betrug begangen zu haben durch sogenannte Genussscheine mit Gewinn- und Verlustbeteiligung. Den Anlegern soll dabei vorgegaukelt worden sein, dass die Gelder dazu verwendet werden, Immobilien zu erwerben. Der 44-Jährige und die 39-Jährige sollen sieben Anleger um insgesamt 270 000 Euro geprellt haben. Zum anderen soll mit Genussscheinen namens „Zeichnungsschein für Schlaubär“ betrogen worden sein, mit denen angeblich über eine Liechtensteiner Gesellschaft Geld vermehrt werden sollte. Der Ravensburger und der Maisacher hätten sechs Anlegern dabei 316 000 Euro abgeknöpft. Die Frau habe Beihilfe geleistet. Nun denn. Kein Schlaubär dabei, weder bei den Anlegern noch bei den Angeklagten.

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