Startseite Allgemeines Sechsundfünfzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG: Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5.822.144,22
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Sechsundfünfzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG: Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5.822.144,22

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Auch diese Bilanz liest sich wie ein Desaster für die Anleger, denn hier weist man ganz einfach „negatives Eigenkapital aus“. Ein Ruhmesblatt für das Management ist dies sicherlich nicht. Gleichzeitig kündigt man in einem anderen Absatz die wahrscheinliche Pleite des Fonds an. Hier heisst es: Die Gesellschaft verfügt voraussichtlich nicht über ausreichende liquide Mittel, um die Unternehmenstätigkeit über das Geschäftsjahr 2014 hinaus fortzuführen. Grund hierfür ist neben des durch Veruntreuung von ca. 4,7 Mio. EUR erlittenen Schadens insbesondere die Krise am niederländischen Markt für Büroimmobilien, welche sich einerseits als Leerstand und andererseits durch erheblich verringerte Mieten pro qm bei neu vermieteten Flächen auf die Gesellschaft auswirkt. Die Bankverbindlichkeiten übersteigen den Wert der Immobilien erheblich. Die Darlehen werden größtenteils am 31. August 2014 fällig. Zitat Ende Da muss man nichts mehr sagen.

1 Komment

  • Ohne die (an sich schon skandalöse) Veruntreuung gäbe es noch immer einen beträchtlichen Fehlbetrag, der die prospektierten Ausschüttungen an die Anleger vermutlich verringern oder sogar ganz aussetzen würde.
    Für die Fondsinitiatoren und die Vermittler kann das ja egal sein, sie habe ihre Provisionen schon längt kassiert.

    Die Honorarberatung der Vermittler könnte man noch in Richtung einer Beteiligung an den Ausschüttungen erweitern (z.B. 5% von jeder Ausschüttung oder so), sprich ein geringes Honorar für die Vermittlung an sich, den Rest gibt es mit jeder Ausschüttung. Dann hat der Vermittler bereits ein ernsthaftes Interesse am Erfolg der Anlage über die gesamte Laufzeit und nicht nur an einer erfolgreichen Platzierung.

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