| 1. Schuldner | Helvesta AG, Dreikönigstrasse 34, 8002 Zürich |
| 2. Konkurseröffnung | 09.09.2015 08:00:00 |
| 3. Verfahrensschritt | Bankenkonkursverfahren Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation |
| 4. Eingabefrist | 21.10.2015
Forderungseingaben haben bei der Konkursliquidatorin zu erfolgen |
| 5. Herausgabe- und Meldepflicht | Schuldner der Gemeinschuldnerin sowie Personen, welche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist bei der Konkursliquidatorin zu melden und ihr die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt. |
| 6. Herausgabeansprüche | Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz der Gemeinschuldnerin befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist dem Konkursliquidator unter Vorlage der Beweismittel anzumelden. |
| 7. Konkursliquidator(in) | Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern |
| 8. Konkursort | Zürich |
| 9. Hinweis | Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden. |
| 10. Bemerkungen | Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Konkursliquidatorin (Tel. Nr.: +41 (0)31 327 98 88, Email: questions@finma.ch). Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
Kommentar hinterlassen