International

Schweiz plant

Teilen

Wer Bankkundendaten an Dritte – etwa ausländische Steuerbehörden – verkauft, soll wegen Berufsgeheimnisverletzung verurteilt werden.
Die Täter sollen dabei mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren belegt werden können. Die Wirtschaftskommission des Schweizer Nationalrats hat eine parlamentarische Initiative der Schweizer FDP mit diesen Forderungen mit 16 zu 7 Stimmen gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Die Kommission will für solche Datenverkäufe im Bankengesetz den Tatbestand der Berufsgeheimnisverletzung schaffen. Dieser soll nicht nur als Vergehen, sondern als Verbrechen ausgestaltet sein, so dass für solche Delikte Freiheitsstrafen von mehr als drei Jahren ausgesprochen werden können.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
International

Vorwürfe gegen italienische Minister und Regierung

Italienische Minister sehen sich dem Vorwurf eines „schweren Fehlers“ ausgesetzt, nachdem ein...

International

Iranische Studenten setzen Protest fort

An iranischen Universitäten haben Studierende den dritten Tag in Folge protestiert. Die...

International

„Politische Sabotage“ durch Orbán

EU-Staats- und Regierungschefs werfen Viktor Orbán vor, die Unterstützung für die Ukraine...

International

Bewaffnete Sicherheitskräfte schlagen Studentenproteste im Iran nieder

Bewaffnete Sicherheitskräfte sind in großer Zahl auf Irans Universitätsgeländen präsent, um anhaltende...