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Schweinfurt: Bankmitarbeiter wegen Betrugs und Untreue in 179 Fällen angeklagt

AJEL (CC0), Pixabay
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Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat ihre umfangreichen Ermittlungen gemeinsam mit einer Ermittlungskommission der Kriminalpolizei abgeschlossen und gegen einen 57-jährigen ehemaligen Bankmitarbeiter Anklage zum Landgericht Schweinfurt erhoben. Dem Mann wird Betrug und Untreue in insgesamt 179 Fällen vorgeworfen.

Der Vorwurf:
Der Angeschuldigte war zunächst als stellvertretender Leiter einer Bankfiliale in einem Seniorenheim in Schweinfurt tätig und betreute nach der Schließung der Filiale Privatkunden in der Hauptniederlassung der Bank. Spätestens ab dem Jahr 2012 soll er das Vertrauen vor allem älterer, vermögender Kunden bewusst missbraucht haben, indem er ihnen angeblich gewinnbringende Anlagemöglichkeiten versprach.

Statt die Gelder wie zugesagt zu investieren, soll er diese für seinen eigenen luxuriösen Lebensstil zweckentfremdet haben. Im Tatzeitraum von Mitte 2012 bis November 2024 entstand nach bisherigen Ermittlungen ein Gesamtschaden von rund 2,15 Millionen Euro. Davon sind 138 Taten im Wert von ca. 1,4 Millionen Euro verjährt. In der aktuellen Anklage geht es daher um 179 noch nicht verjährte Fälle mit einem mutmaßlichen Schaden von 750.628,30 Euro.

Trotz der Verjährung können die Schäden aus den früheren Taten im Rahmen eines selbstständigen Einziehungsverfahrens geltend gemacht werden: Sollte das Gericht die Überzeugung von der Schadensverursachung gewinnen, könnte der Beschuldigte verpflichtet werden, auch diesen Betrag zu zahlen.

Weitere Entwicklungen:
Zwei weitere Personen stehen im Verdacht, im Zusammenhang mit den Taten Geldwäsche begangen zu haben. Hier laufen separate Ermittlungsverfahren.

Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 27. November 2024 in Untersuchungshaft und hat bislang keine Angaben zu den Vorwürfen gemacht. Im Rahmen der Ermittlungen wurden auf Mallorca unter enger Abstimmung mit den spanischen Behörden Appartements durchsucht sowie Vermögenswerte in Höhe von 290.000 Euro in bar, hochwertige Einrichtungsgegenstände, Kunstwerke, Uhren und edle Weine sichergestellt.

Das Landgericht Schweinfurt wird nun über die Zulassung der Anklage sowie über den Antrag auf Eröffnung des Einziehungsverfahrens entscheiden.

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