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Schwarze Liste

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Gewinnversprechen verstopfen zunehmend die Briefkästen, E-Mail-Posteingänge und Telefonleitungen vieler Verbraucher. Mal ist es eine Reise, mal ein Sachpreis, mal ein Bargeldgewinn. Doch in den Mitteilungen wird oft gelogen, dass sich die Balken biegen. Denn entweder soll der angeblich glückliche Gewinner etwas bezahlen – „Verwaltungsgebühren“, die Anreisekosten für den „gewonnenen“ Hotelaufenthalt oder für Schundprodukte auf einer Kaffeefahrt. Den Gewinn erhält er nicht. Oder der gewonnene Gegenstand ist wertlos. Oder der Gewinn kann nur eingelöst werden, wenn zusätzliche Kosten, etwa für eine Reise vom Gewinner übernommen werden. Oder der „Gewinn“ ist Türöffner für den Verkauf per Telefon.

Schwarze Liste der Abzocker

Die Absender dieser Gewinnaktionen sitzen wohlweislich im sicheren Ausland oder verbergen ihre Identität hinter einer Postfachnummer oder sind aus anderen Gründen unseriös. Versuche, den Gewinn einzufordern, scheitern daher. Wir veröffentlichen die unseriösen Gewinnfirmen regelmäßig in einer Schwarzen Liste. Die wird lang und länger.

•Unseriöse Betreiber von Gewinnspielen: Schwarze Liste der Abzocker als PDF-Dokument zum Herunterladen

Steht „Ihre“ Firma auch auf der Liste? Dann ab in den Papierkorb mit dem Brief. Für Sie als Betroffene ist die beste Methode: Einfach nicht reagieren! Nicht auf eine „Kaffeefahrt“ mitfahren! Nichts bestellen! Nicht anrufen!

Steht sie noch nicht drauf? Dann her mit dem Schreiben. Wir nehmen ständig neue Firmen in unsere Liste auf – auch, wenn es sich meist um Scheinfirmen und Fantasienamen handelt.

Vorsicht auch vor angeblichen Reisegeschenken von renommierten Verlagen, mit denen sie ihre treuen Leser belohnen wollen. Für ein Einzelzimmer ist ein Zuschlag zu zahlen – sonst muss man das Doppelzimmer eventuell mit einem Unbekannten teilen. An- und Abreise muss extra bezahlt werden, auch für die Verpflegung muss man teilweise aufkommen. Zuschläge sind für bestimmte Abflughäfen und Reisedaten fällig. Man weiß nicht, in welchem Hotel man untergebracht wird. Vergleichen Sie diese Gewinne genau mit regulären Angeboten!

•Unseriöse Gewinnspielmitteilungen: Einige Beispiele als PDF-Dokument zum Herunterladen

Was die Gerichte dazu sagen

Um dem Treiben ein Ende zu setzen, haben wir Musterprozesse geführt, Strafanzeigen gestellt, Verbraucher und ihre Anwälte durch rechtliche Hinweise und eine Urteilsübersicht unterstützt. Lesen Sie mehr dazu.

Einige Verbraucher haben aufgrund einer Gewinnmitteilung etwas bestellt, die Ware aber nicht bezahlt, sondern den Kaufpreis und Gewinn miteinander verrechnet. Das geht, haben Gerichte bestätigt. Mehr dazu.

In Österreich wurde ein Strafverfahren gegen Verantwortliche von „Müller-Versand“ eingeleitet.

Quelle:VBZ Hamburg

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