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Schwarmfinanzierungsdienstleister: BaFin konsultiert Prüfungsverordnung

Georg_Wietschorke (CC0), Pixabay
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Die BaFin hat den Entwurf einer Verordnung zur näheren Ausgestaltung der Prüfungen nach § 32f Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bei Schwarmfinanzierungsdienstleistern im Sinne der Verordnung (EU) 2020/1503 zur Konsultation gestellt. Mit der geplanten Verordnung will die BaFin in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen wesentliche Aspekte der von § 32f WpHG vorgesehenen Prüfungsverfahren näher ausgestalten.

Stellungnahmen zu dem Entwurf nimmt die BaFin bis zum 19. November 2021 per EMail an Konsultation-19-21@bafin.de – mit dem Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 19/2021 (WA 11-FR 4400-2021/0007)“ – entgegen.

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