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Die Commerzbank hat keinen Anspruch auf Erstattung von Kapitalertragsteuern in Höhe von rund 75 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften aus dem Jahr 2008. Dies entschied jetzt das Hessische Finanzgericht (FG) in Kassel (4K 977/14) und wies die Klage der Bank gegen das Finanzamt Frankfurt-Höchst ab.

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