Startseite Allgemeines Schiffsfondsurteil gegen Bank- Wegweisend auch für zukünftige Verfahren gegen Banken?
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Schiffsfondsurteil gegen Bank- Wegweisend auch für zukünftige Verfahren gegen Banken?

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Natürlich verkaufen Banken auch „Graumarktprodukte“, denn auch die Banken wissen wie man Geld verdient. Nur das Image des Bankberaters ist ein anderes, als wenn Finanzberater Müller von Neben an das verkauft. Auch bei Thema „Schiffsfonds“ waren Banken ein eifriger Vermittler. In dieser Hinsicht wissen wir auch von Vorgängen mit hohen Verlusten für Kunden der Sparkasse Leipzig. Im aktuellen Fall berichtet das Handelsblatt aber über ein Urteil des LG Heilbronn: Zitat: Empfiehlt eine Bank eine Beteiligung an einem Schiffsfonds zur Altersvorsorge, haftet die Bank wegen nicht anlegergerechter Beratung – so lautet ein aktuelles Urteil. Die Volksbank Brackenheim-Güglingen nahe Heilbronn soll demnach rund eine halbe Million Euro plus entgangener Zinsen zahlen und prüft laut Vorstand Jochen Hermann, ob sie in Berufung geht. „Solange werden wir uns nicht zu Einzelheiten äußern“, sagte Hermann am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa. Auch ein Sprecher des Heilbronner Landgerichts nannte keine Details (Az. 6 O 299/13).

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