Startseite Allgemeines Schiffahrts-Gesellschaft MS „PRIMUS“ mbH & Co. KG-Insolvenzeröffnung
Allgemeines

Schiffahrts-Gesellschaft MS „PRIMUS“ mbH & Co. KG-Insolvenzeröffnung

Teilen

Über das Vermögen der Schiffahrts-Gesellschaft MS „PRIMUS“ mbH & Co. KG, Willinghusener Straße 5 b, 22113 Oststeinbek (AG Lübeck, HRA 7834), vertr. d.: 1. Verwaltungs Schiffahrts-Gesellschaft MS „PRIMUS“ mbH, Willinghusener Straße 5 b, 22113 Oststeinbek, vertr. d.: 1.1. Dr. Thomas Bister-Füsser, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe, (Geschäftsführer), ist am 20.05.2016 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tobias Brinkmann, Kanzlei Brinkmann & Partner, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg, Tel.: 040/226677, Fax: 040/22667888.

 

Die Gläubiger werden aufgefordert:

 

  1. a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.2016 anzumelden;

 

  1. b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

 

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

 

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 03.08.2016, 08:45 Uhr, Saal 302,  Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

 

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

 

  • die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
  • die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

 

sowie gegebenenfalls über:

 

  • die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
    Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
  • Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
    (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
  • die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
  • besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  • eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
  • Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
  • eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

 

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

 

Amtsgericht Lüneburg, 20.05.2016

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Sony übernimmt Mehrheit an den „Peanuts“: Snoopy bekommt mit 75 Jahren einen neuen starken Eigentümer

Die weltbekannten „Peanuts“-Figuren rund um Snoopy, Charlie Brown und Lucy stehen künftig...

Allgemeines

Broadway unter Druck: Hohe Kosten, kaum Gewinne – doch der Vorhang bleibt oben

Glanz, Glamour und große Emotionen: Seit über 100 Jahren ist der Broadway...

Allgemeines

Reisen mit Behinderung: Fünf Tipps für stressfreies Fliegen zu den Feiertagen

 Die Feiertage sind für viele Reisende ohnehin eine nervenaufreibende Zeit – doch...

Allgemeines

Epstein-Dokumente veröffentlicht: Berühmtheiten, medizinische Funde und Kritik an Geheimhaltung

Das US-Justizministerium hat am 19. Dezember 2025 tausende Dokumente, Bilder und Beweismaterialien...