Die Stadt Köln hat mal wieder versucht, mit der Abrissbirne durchs Weinglas zu pflügen – und wurde vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in die Schranken gewiesen. Die von der Stadt verordnete frühzeitige Sperrstunde für die Außengastronomie am beliebten Brüsseler Platz ist rechtswidrig. Um 22 Uhr Schluss? Von wegen.
Mit Beschluss vom 18. September 2025 (Az. 11 B 892/25) entschied das OVG Münster: Die Stadt darf einer Wirtin nicht vorschreiben, dass ihre Gäste um Punkt 22 Uhr die Gläser kippen und den Platz räumen müssen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Köln noch anders geurteilt – aber Münster hat nun das letzte Wort gesprochen. Und das ist deutlich.
Urteil gegen Bauchgefühl und Lärm-Paranoia
Zur Erinnerung: Seit Jahren versucht die Stadt, den Brüsseler Platz in einen akustisch sterilen Raum zu verwandeln – und scheitert regelmäßig an der Realität. Begründet wurde die 22-Uhr-Sperrstunde diesmal mit einem Lärmgutachten von Dezember 2024. Dieses soll angeblich belegt haben, dass es nach 22 Uhr zu laut sei – selbst bei halb gefüllten Außenterrassen.
Doch das Gericht machte kurzen Prozess: Die Datenlage ist zu dünn, die Schlussfolgerung zu pauschal. Das Gutachten kann nicht eindeutig belegen, dass die Grenzwertüberschreitungen von den Außengastronomien stammen. Es könnten genauso gut Spaziergänger, Kleingruppen, Straßenmusiker oder der Wind im Laub gewesen sein – das weiß niemand. Und konkrete Beschwerden über einzelne Betriebe? Fehlanzeige.
Ermessensspielraum? Ja. Aber bitte mit Beweisen.
Die Richter erinnern die Stadt Köln daran, dass sie zwar Ermessensspielraum hat – aber nicht im luftleeren Raum agieren darf. Willkür ist kein Verwaltungsprinzip. Wer die Wirtschaftsfreiheit von Gastronominnen einschränkt, muss handfeste Fakten auf den Tisch legen – keine Mutmaßungen und keine Generalverdächtigungen auf Basis diffuser Messwerte.
Stadt Köln – der Endgegner der Lebensfreude?
Während Köln sich rühmt, weltoffen und lebenslustig zu sein, schwingt das Ordnungsamt am Brüsseler Platz lieber den Lärmhämmer. Über Jahre wurde versucht, das abendliche Treiben mit Alkoholverboten, Verweilverboten und Sperrstunden zu zähmen. Doch statt für Ruhe zu sorgen, sorgt man eher für Kopfschütteln – und laufende Klagen.
Dieses Urteil ist nicht nur ein Sieg für die Gastronomin – es ist ein Denkzettel für eine Stadtpolitik, die regelmäßig am Bürger vorbei regiert, ohne jemals wirklich in den Dialog mit allen Beteiligten zu treten.
Das letzte Wort? Fürs Erste.
Der Beschluss ist unanfechtbar. Die Außengastronomie auf dem Brüsseler Platz darf also weiterhin bis 23:30 Uhr betrieben werden – wie seit Jahren üblich. Wer sich also auf ein spätes Kölsch unter freiem Himmel gefreut hat: Prost, das bleibt erstmal erlaubt.
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