Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Financial Intelligence Unit (FIU) haben ihre gemeinsame Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen vollständig überarbeitet und neu veröffentlicht. Die aktualisierte Fassung soll Unternehmen, die nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet sind, künftig praxisnäher, verständlicher und rechtssicherer bei der Meldung verdächtiger Transaktionen unterstützen.
Die Anpassung erfolgte nach intensiver Rückmeldung des Privatsektors und enthält erstmals ausführliche Fallbeispiele, die zeigen, wie ein Verdachtsmoment entsteht und wann eine Meldung zwingend abzugeben ist.
Wann muss gemeldet werden?
Gemäß § 43 Absatz 1 GwG ist eine Verdachtsmeldung verpflichtend, wenn konkrete Tatsachen darauf hindeuten, dass:
-
ein Vermögenswert aus einer kriminellen Handlung stammt,
-
ein Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung besteht oder
-
der wirtschaftlich Berechtigte nicht eindeutig feststellbar ist.
Dabei betonen BaFin und FIU zwei Kriterien besonders:
Unverzüglichkeit und Vollständigkeit.
Eine Meldung muss also schnell erfolgen – und sie muss alle verfügbaren Informationen enthalten, die für eine Bewertung des Sachverhalts relevant sind.
Im Zweifel melden – immer
Neu ist die Klarstellung:
Besteht Unsicherheit darüber, ob der Verdacht bereits meldepflichtig ist, muss das Institut im Zweifel melden.
Diese klare Vorgabe findet sich auch in den Auslegungs- und Anwendungshinweisen (AuA) der BaFin und soll verhindern, dass Unternehmen aus Angst vor Fehlmeldungen abwarten und dadurch mögliche Geldwäschehandlungen unerkannt bleiben.
Erweiterte Beispiele aus der Praxis
Die Orientierungshilfe ergänzt die bisherigen Leitlinien um konkrete Szenarien, die unter anderem folgende Bereiche abdecken:
-
ungewöhnlich hohe Bareinzahlungen aus unklarer Quelle
-
komplexe Firmenstrukturen ohne erkennbaren Geschäftszweck
-
Kryptowährungstransaktionen mit auffälligem Muster
-
Kundenvorgänge, bei denen der wirtschaftlich Berechtigte bewusst verschleiert wird
Ziel ist es, den Verpflichteten greifbare Anhaltspunkte zu geben, damit potenziell kriminelle Finanzflüsse frühzeitig erkannt und gemeldet werden.
Zentraler Baustein im Kampf gegen Geldwäsche
Die Pflicht zur Verdachtsmeldung ist eines der wichtigsten Instrumente des deutschen und europäischen Geldwäschepräventionssystems. Fehlende oder verspätete Meldungen können nicht nur zur Gefährdung von Ermittlungen führen, sondern auch mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden.
BaFin und FIU betonen mit der neuen Orientierungshilfe erneut, dass Prävention nur funktionieren kann, wenn Unternehmen:
-
Risiken konsequent analysieren,
-
Mitarbeitende schulen,
-
interne Systeme überwachen und
-
Verdachtsmomente unverzüglich melden.
Fazit
Die aktualisierte Orientierungshilfe ist ein deutliches Signal: Die Behörden erwarten mehr Aufmerksamkeit, schnellere Reaktion und umfassendere Datenqualität bei Verdachtsmeldungen. Für Verpflichtete bedeutet das mehr Klarheit, aber auch strengere Anforderungen an ihre internen Prozesse.
Kommentar hinterlassen