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Schadenersatz

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Das zeitweilige Verbot des Albums „Liebe ist für alle da“ der Rockband Rammstein war nach Einschätzung des Bonner Landgerichts rechtswidrig.Die Bundesrepublik Deutschland solle der Gruppe deshalb 15.000 Euro Schadenersatz zahlen und eine Erklärung abgeben, dass die deutsche Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien einen Fehler gemacht habe, als sie die CD auf den Index setzte. Das schlug die 1. Zivilkammer des Gerichts gestern als Vergleich vor. Rammstein hatte die Bundesrepublik Deutschland auf knapp 70.000 Euro geklagt.

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