Allgemeines

Schadenersatz

Teilen

Das zeitweilige Verbot des Albums „Liebe ist für alle da“ der Rockband Rammstein war nach Einschätzung des Bonner Landgerichts rechtswidrig.Die Bundesrepublik Deutschland solle der Gruppe deshalb 15.000 Euro Schadenersatz zahlen und eine Erklärung abgeben, dass die deutsche Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien einen Fehler gemacht habe, als sie die CD auf den Index setzte. Das schlug die 1. Zivilkammer des Gerichts gestern als Vergleich vor. Rammstein hatte die Bundesrepublik Deutschland auf knapp 70.000 Euro geklagt.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

„Geschädigte sollten jetzt keine Zeit verlieren“-USDT, Recovery-Scams

„Geschädigte sollten jetzt keine Zeit verlieren“ Rechtsanwalt Jens Reime über die Einziehung...

Allgemeines

Hinweis der Generalstaatsanwaltschaft München zur Einziehung von USDT – mögliche Ansprüche Geschädigter

Mögliche Ansprüche auf eingezogene Kryptowerte – Frist von sechs Monaten beachten Die...

Allgemeines

Kein automatisches Aufenthaltsrecht trotz Flüchtlingsstatus in anderem EU-Land

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Flüchtling keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis...

Allgemeines

Entschädigung für Biberschäden: Gericht stärkt Waldbesitzer

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Waldbesitzer unter bestimmten Umständen Anspruch auf Entschädigung...